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   LG Hagen, 21.06.2007 - 24 T 3/07   

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https://dejure.org/2007,12839
LG Hagen, 21.06.2007 - 24 T 3/07 (https://dejure.org/2007,12839)
LG Hagen, Entscheidung vom 21.06.2007 - 24 T 3/07 (https://dejure.org/2007,12839)
LG Hagen, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 24 T 3/07 (https://dejure.org/2007,12839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Elektronische Handelsregisteranmeldung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HGB § 12; BeurkG § 39 a
    Elektronische Handelsregisteranmeldung

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 39a, HGB § 12
    Leseabschrift genügt für elektronische Handelsregisteranmeldung; kein Einscannen der Unterschriften erforderlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formanforderungenen des § 12 Handelsgesetzbuch (HGB) an die Anmeldung der Änderung eines Unternehmensgegenstandes; Elektronische Errichtung der Beglaubigungen von Unterschriften; Ausschließlichkeit der Übermittlung der Dokumente durch Übersendung elektronisch beglaubigter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Elektronische Handelsregister-Anmeldung: Formerfordernisse

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Elektronische Handelsregister-Anmeldung: Formerfordernisse

Verfahrensgang

  • AG Iserlohn - HRB 5005
  • LG Hagen, 21.06.2007 - 24 T 3/07
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Chemnitz, 08.02.2007 - 2 HKT 88/07

    Inhaltliche Übereinstimmung einer elektronisch beglaubigten Abschrift ausreichend

    Auszug aus LG Hagen, 21.06.2007 - 24 T 3/07
    Da das Gesetz dem Notar hierfür keine eindeutige Vorgabe gibt, kann von ihm nicht das Einscannen der Originalurkunde verlangt werden, vielmehr sind andere technische Gestaltungsmöglichkeiten gleichwertig (Landgericht D NotBZ 2007, 146, 148).

    Da somit entgegen der Auffassung des Amtsgerichts das notarielle Zeugnis über die Beglaubigung der Unterschrift kein dem Original bildlich entsprechendes Gegenstück zum Dienstsiegel und keine Abbildung der Unterschrift enthalten muss, genügt insofern eine umschreibende Wiedergabe der Unterschriftszeichnung und des Siegels, die üblicherweise, wie auch vorliegend, durch die Worte "gez." für die Unterschrift und "L.S." (locum sigulum) für das Siegel dargestellt wird (LG D NotBZ 2007, 146, 147; Apfelbaum/Bettendorf, RNotZ 2007, 89, 94).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 3 Wx 52/19

    Anmeldung der Auflösung einer Ein-Personen-GmbH zur Handelsregistereintragung

    Daher ist es nicht (mehr) möglich, die Handelsregisteranmeldung im Original mit einem Beglaubigungsvermerk an das Registergericht zu senden, vielmehr sind die Dokumente in elektronischer Form zu übermitteln (vgl. schon LG Hagen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 24 T 3/07, BeckRS 2007, 15175).
  • LG Aachen, 10.04.2007 - 44 T 8/07

    Zur Firma der inländischen Zweigniederlassung einer Ltd. ("Auskunft Ltd.")

    Notarrecht - Elektronisch beglaubigte Abschrift erfordert nur inhaltlichen Gleichlaut (LG Hagen, Beschluss vom 21.6. 2007 - 24 T 3/07 - mitgeteilt von Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, Hamm) BeurkG § 39 a HGB § 12 Bei Fertigung der elektronisch beglaubigten Abschrift einer Handelsregisteranmeldung genügt eine umschreibende Wiedergabe der Unterschriftszeichnung und des Siegels.
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